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    AusBildungspflicht (Ausbildung bis 18)

    28.2.2017 - Mit 1. August 2016 wurde in Österreich die Ausbildungspflicht eingeführt. Alle Personen unter 18 Jahren müssen nach der Pflichtschule eine weitere Schule oder eine Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungspflicht ist Kern der Initiative "AusBildung bis 18". Sie gilt erstmals für jene Jugendlichen, deren Schulpflicht 2017 endet. Der Leiter von "KOST Burgenland" (Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Burgenland), Herr Christian Rasoztics, war zu diesem Thema bereits am Schulanfang als Referent zu Gast beim Elternabend. Heute stellte er sich den Fragen von den SchülerInnen und brachte dabei auch gleich das neueste Informationsmaterial mit.

     

    AusbPflicht 1617

    Schulsprecher Daniel Schuch, Herr Radosztics, Vanessa Rudolf (von links)

     


     
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